Neubaugebiet Torkelhalden Bewerbungsunterlagen
Bewerbung um städtische Bauplätze
Die Stadt Markdorf vergibt im Neubaugebiet „Torkelhalden in Riedheim folgende Bauplätze:
8 Bauplätze zur Errichtung eines Kettenhauses (Bauplatzgrößen zwischen 558 und 783 m²)
1 Bauplatz zur Errichtung eines freistehenden
Ein- oder Zweifamilienhauses (Bauplatzgröße 728 m²) sowie
1 Bauplatz zur Errichtung eines freistehenden
Zwei- oder Dreifamilienhauses (Bauplatzgröße 709 m²).
Die Rechtskraft des entsprechenden Bebauungsplanes mit Amtsblattveröffentlichung ist im Frühjahr 2021 gegeben; die Erschließung der Bauplätze ist im Zeitraum vom März 2021 bis November 2021 vorgesehen. Die Kaufvertragsabschlüsse sind im Mai 2021 geplant. Eine Bebauung der Bauplätze ist nach Erteilung der konkreten Baugenehmigung sowie Abschluss der Tiefbauarbeiten mit nachfolgender Baufreigabe Ende November 2021 möglich.
Ein Exposé mit Lageplan und Bewerbungsbogen zum konkreten Baugebiet sowie die separaten Bebauungsvorschriften sind auf der Homepage der Stadt (www.markdorf.de) abrufbar oder werden auf Mail-Anforderung (Mail bitte an s.poness@rathaus-markdorf.de) direkt übermittelt.
Für alle ausgeschriebenen Bauplätze besteht ein grundsätzlicher Bauzwang (Baubeginn innerhalb von zwei Jahren, Baufertigstellung innerhalb von vier Jahren) und ein Veräußerungsverbot zu Spekulationszwecken. Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.1.2021 Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen beschlossen. Die Richtlinien (Punktekatalog) sehen insbesondere eine Berücksichtigung von Familien mit mehreren Kindern vor. Auch sonstige soziale Gesichtspunkte (wie z.B. Schwerbehinderung) werden verstärkt berücksichtigt. Der Gemeinderat hat aufgrund des erwarteten Bewerberandrangs eine Mindestpunktzahl von 94 Punkten vorgegeben, so dass nur Familien mit mehreren Kindern eine realistische Zuteilungschance im konkreten Bewerbungsverfahren haben.
Sofern Sie diese Kriterien überwiegend erfüllen, bitten wir um Abgabe Ihrer Bewerbung. Zur Beurteilung Ihrer persönlichen Situation (Bewerbungskriterien) ist die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens mit Einkommensnachweisen erforderlich. Unrichtige Angaben führen zu einem Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsformulare liegen im Erdgeschoss des Rathauses aus bzw. können über die Homepage der Stadt (www.markdorf.de) abgerufen werden. Bei Bewerbern, die bereits im Vorfeld dieser Ausschreibung eine allgemeine Bewerbung mit einer Mindestpunktzahl von 94 Punkten bei der Stadtverwaltung abgegeben haben, ist eine kurze Rückmeldung zwingend erforderlich, dass die Bewerbung im Rahmen der konkreten Ausschreibung berücksichtigt werden soll.
Für die (vollständig ausgefüllten) Bewerbungsbogen gilt als Abgabeschluss der 1.3.2021 (12.00 Uhr). Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, können im Rahmen dieses Ausschreibungs-verfahrens nicht berücksichtigt werden.
Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen Herr Wiggenhauser und Frau Poneß von der städtischen Finanzverwaltung (Telefon: 500-253 und -288, Fax: 500-305, Mail: j.wiggenhauser@rathaus-markdorf.de und s.poness@rathaus-markdorf.de gerne zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen wird um Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail ausdrücklich gebeten.
Den Bebauungsplan zum Neubaugebiet Torkelhalden können Sie unter folgenden Link abrufen:
https://www.markdorf.de/index.php?id=296&publish%5Bid%5D=1231733&publish%5Bstart%5D=
Nähere Informationen über das Stadtbauamt Markdorf