Bebauungsplan „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplan-Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen und in seiner öffentlichen Sitzung vom 21. April 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung / Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 4. Mai 2026 bis einschließlich Freitag, den 5. Juni statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet im selben Zeitraum statt.
Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.
02 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Textteil
03 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Rechtsplan
05 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Umweltanalyse
06 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Bestandsplan zur Umweltanalyse
Bebauungsplan „Klosteröschle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Förmliche Beteiligung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 17.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Klosteröschle“ und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die förmliche Beteiligung / Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 30. März 2026 bis einschließlich Donnerstag, den 30. April statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im selben Zeitraum statt.
Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.
01 Bekanntmachungstext vom 23.03.2026.pdf
02 BPlan Kosteröschle Entwurf - Textteil - Stand 26.02.2026.pdf
03 BPlan Kosteröschle Entwurf - Rechtsplan - Stand 26.02.2026.pdf
04 BPlan Kosteröschle Entwurf - Begründung - Stand 26.02.2026.pdf
05 Fortschreibung Rahmenplan Schüler Architekten vom 15.05.2025.pdf
06 Funktionspläne Schüler Architekten Untergeschoss vom 12.05.2025 u. Lageplan vom 15.05.2025.pdf
07 Umweltbericht mit integriertem GOP - Stand 24.02.2026.pdf
08 Artenschutzgutachten Klosteröschle Büro Sieber vom 20.01.2021.pdf
09 erg. Bericht Artenschutz Klosteröschle Löderbusch vom 30.09.2025.pdf
10 Orientierende Untersuchung Klosteröschle HPC AG vom 24.04.2025.pdf
11 Schalltechnische Untersuchung Klosteröschle IB Heine + Jud vom 16.05.2025.pdf
12 Abwägungstabelle zur frühz. Beteiligung - Stand 26.02.2026.pdf