Bebauungsplan „Hepbach-Ortskern, 3. Änderung“
(Bebauungsplan gem. § 13 BauGB)
Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage)
Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hepbach – Ortskern, 3. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Hepbach – Ortskern, 3. Änderung“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die förmliche Beteiligung / Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 4. August 2025 bis einschließlich Freitag, den 5. September 2025 statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.
01 Öffentliche Bekanntmachung der Entwurfsoffenlage vom 23.07.2025
02 BPlan „Hepbach-Ortskern, 3. Änderung“ – Abgrenzungsplan
03 BPlan „Hepbach-Ortskern, 3. Änderung“ – Rechtsplan vom 26.06.2025
04 BPlan „Hepbach-Ortskern, 3. Änderung“ –Textteil vom 26.06.2025