Bebauungsplan „Klosteröschle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplan-Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Klosteröschle“ und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, sowie die erneute frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung / Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 2. Juni 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 3. Juli 2025 statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet im selben Zeitraum statt.

Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.

01 Bekanntmachungstext Homepage der Stadt Markdorf vom 27.05.2025.pdf

02 Textteil Bebauungsplan „Klosteröschle“ und Örtliche Bauvorschriften Vorentwurf – Stand 15.05.2025.pdf

03 Planzeichnung Bebauungsplan „Klosteröschle“ Vorentwurf – Stand 15.05.2025.pdf

04 Begründung Bebauungsplan „Klosteröschle“ – Stand 15.05.2025.pdf

05 Städtebaulicher Entwurf – Lageplan- Thomas Schüler Architekten v. 15.05.2025.pdf

06 Artenschutzrechtliches Fachgutachten Büro Sieber Consult GmbH v. 20.01.2021.pdf

07 Schalltechnische Untersuchung IB Heine + Jud, Stuttgart v. 16.05.2025.pdf

08 Orientierende Untersuchungen Fa. HPC AG v. 24.04.2025.pdf

09 Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg v. 15.03.2018.pdf

10 Stellungnahme Regierungspräsidium Tübingen v. 27.03.2018.pdf

11 Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis v. 19.03.2018.pdf


Einbeziehungssatzung Wangen und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Veröffentlichung des Satzungsentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Wangen und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, den Entwurf der Einbeziehungssatzung Wangen und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 2. Juni 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 3. Juli 2025 statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im selben Zeitraum statt.

Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.

01 Entwurf EBS Wangen - Bkg Aufstell.-bschl. u. Offenlage.pdf_signed.pdf

02 Entwurf EBS Wangen Rechtsplan - 02-04-2025.pdf

03 Entwurf EBS Wangen Textteil - 02-04-2025.pdf

04 Entwurf EBS Wangen Artenschutzrechtlicher Kurzbericht - 09-12-2024.pdf