Bebauungsplan „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplan-Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ sowie der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen und in seiner öffentlichen Sitzung vom 21. April 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung / Veröffentlichung im Internet findet in der Zeit von Montag, den 4. Mai 2026 bis einschließlich Freitag, den 5. Juni statt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Markdorf, Außenstelle Stadtbauamt, Schlossweg 6-8, 88677 Markdorf, 1. Obergeschoss während der allgemeinen Öffnungszeiten auf einem öffentlich zugänglichen Lesegerät eingesehen werden.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet im selben Zeitraum statt.

Den vollständigen Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.

01 Bekanntmachungstext

02 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Textteil

03 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Rechtsplan

04 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Bericht Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

05 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Umweltanalyse

06 BPlan-Vorentwurf „Gehrenbergstraße – Schussenrieder Hof“ – Bestandsplan zur Umweltanalyse