Hebesätze & Steuern
Bauen
- Baugenehmigung
6,5 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 300 €) - Bauvorbescheid
3,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 200 €) - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
4,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 200 €) - Kenntnisgabeverfahren
1,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 150 €)
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail
Grund- und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A
320 % (bis 31.12.2024) 390 % (ab 01.01.2025) - Grundsteuer B
350 % (bis 31.12.2024) 245 % (ab 01.01.2025) - Gewerbesteuer
350 % - Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Hundesteuer
- Ersthund
144,00 € - Zweithund
288,00 € - Zwingerhunde
432,00 € - Hundemarke
7,00 €
Hier finden Sie die Hundesteuersatzung.
Vergnügungssteuer
Hier finden Sie die Vergnügungssteuersatzung.
Wasser und Abwasser
- Frischwasser
(incl. 7% MWSt.)
2,74 € / m³ - Zählergebühr, Hauswasserzähler QN 3=4W
5,14 € / Monat - Schmutzwassergebühr
(keine MWSt.)
2,24 € / m³ - Niederschlagswassergebühr
(keine MWSt.)
0,49 € / m² - Wasserversorgungsbeitrag
3,50 € je m² Nutzfläche - Abwasserbeitrag
6,70 € je m² Nutzfläche - Kleineinleiterabgabe
27,50 € je Person
Weitere Informationen per E-Mail
Zweitwohnungssteuer
Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur beteiligt werden. Für Zweitwohnungsinhaber erhält die Stadt keine staatlichen Kopfpauschalen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen Ihnen
gerne zur Verfügung.
- Die Steuer beträgt 23 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).
Berechnungsbeispiel:
Monatliche Miete 200 Euro x 12 Monate = 2.400 Euro Jahresmiete, davon Steuersatz 23 Prozent = 552 Euro Zweitwohnungssteuer jährlich.
- Steuerpflichtiger ist der Nutzer der Zweitwohnungssteuer (Eigentümer, Familienangehöriger oder Mieter)