Erneuerbare Energien

Aktueller Stand zum möglichen Windenergie-Projekt auf dem Gehrenberg

Die Stadt verfügt über eigene Flächen, die Teil eines Vorranggebietes für Windenergie sind. Sie kann frei entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie ihre Flächen verpachtet oder nicht.

Im Gemeinderat werden verschiedene Wege der Entscheidungsfindung diskutiert: Von der Grundsatzentscheidung heute bis hin zur Durchführung eines Bürgerentscheides. Um alle Optionen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, wurde die Beratung auf eine Sitzung im Oktober 2026 verschoben.

Aktuell wird nicht für oder gegen ein konkretes Windkraft-Projekt entschieden, sondern über den besten Weg für eine diesbezügliche Entscheidungsfindung.

Dennoch wird in Markdorf natürlich auch bereits über die Vor- und Nachteile eines Windkraftprojektes diskutiert. Damit Sie sich bereits im Vorfeld über das Thema Windkraft informieren können, empfehlen wir die FAQs zur Windenergie der Landesenergieagentur KEA-BW. Dort finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Unabhängig davon, welcher Weg zur Entscheidungsfindung eingeschlagen wird, wird es in der Folge verschiedene Angebote zur Information und zum gemeinsamen Dialog geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Gemeinderat holt Experteneinschätzungen zur Windenergie ein

Zur möglichen Windenergienutzung auf dem Gehrenberg hat sich der Gemeinderat Anfang Mai unabhängige Expertenmeinungen eingeholt. Hintergrund ist, dass der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ein Windvorranggebiet auf dem Gehrenberg ausgewiesen hat.

Pressemitteilung vom 08.06.2026

Teilregionalplan Energie 2025

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 26.09.2025 die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an der Gesamtfortschreibung des Regionalplans (Kap. 1.1, 3.1, 3.2, 3.3) als Satzung beschlossen. Nachdem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen innerhalb einer 3-Monats-Frist keine rechtlichen Einwendungen erhoben hat, wurde der Teilregionalplan Energie 2025 durch die öffentliche Bekanntmachung (s.u.) am 26. Januar 2026 verbindlich.

In diesem wurden u.a. Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen und Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen. In Markdorf betrifft dies drei Gebiete: das Vorranggebiet für Windenergieanlagen WEA-435-003 Gehrenberg, das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen FFPV-435-025 Markdorf Ittendorf-West und das Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen FFPV-435-027 Markdorf-Süd.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Homepage des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben: www.rvbo-energie.de

PV-Freiflächenanlagen

Eine Beratung zum allgemeinen Vorgehen bezüglich Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat im Gemeinderat am 17.10.2023 stattgefunden. Informationen zur Flächenkulisse, den Vorgaben und den Kriterien finden Sie hier.