Bewerbung um städtische Bauplätze in Torkelhalden - Gemarkung Riedheim

Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.03.2023 die Verlängerung des Ausschreibungszeitraums für die Vergabe folgender Bauplätze im Neubaugebiet „Torkelhalden in Riedheim“ beschlossen:
 
3    Bauplätze zur Errichtung eines Kettenhauses        (Bauplatzgrößen von 558 bis 741 m²)

sowie

1    Bauplatz zur Errichtung eines freistehenden         (Bauplatzgröße 709 m²)
        Zwei- oder Dreifamilienhauses
 
Die Rechtskraft des entsprechenden Bebauungsplanes mit Erschließung der Bauplätze ist bereits gegeben. Eine Bebauung aller Bauplätze nach Kaufvertragsabschluss im Mai 2023 und Erteilung der konkreten Baugenehmigung ist somit möglich.
 
Ein Exposé mit Lagepläne und Bebauungsbogen zum konkreten Baugebiet sowie die separaten Bebauungsvorschriften sind auf der Homepage der Stadt (www.markdorf.de) abrufbar oder werden auf Mail-Anforderung (Mail bitte an s.poness(@)rathaus-markdorf.de) direkt übermittelt.
 
Für alle ausgeschriebenen Bauplätze besteht ein grundsätzlicher Bauzwang (Baubeginn innerhalb
von drei Jahren, Baufertigstellung innerhalb von fünf Jahren) und ein Veräußerungsverbot zu Spekulationszwecken. Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung
vom 19.01.2021 Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen beschlossen. Die Richtlinien (Punktekatalog) sehen eine Berücksichtigung von Familien mit mehreren Kindern vor. Auch sonstige soziale Gesichtspunkte (wie z.B. Schwerbehinderung) werden verstärkt berücksichtigt.
Für die Vergabe wurde eine Mindestpunktzahl von 94 Punkten vorgegeben. Bewerber die diese Punkte nicht erreichen, können sich als Nachrücker vormerken lassen. Der Gemeinderat entscheidet durch Einzelbeschluss (ohne Rechtsanspruch) über die einzelnen Nachnominierungen. Beim Mehrfamilienbauplatz Nr. 12 sind auch Bewerbungen durch Bauherrengemeinschaften möglich. Jegliche Entscheidung über eingehende Bewerbungen hat sich der Gemeinderat durch separaten Einzelbeschluss vorbehalten; ein Rechtsanspruch auf Bauplatzzuteilung besteht nicht.
 
Zur Beurteilung Ihrer persönlichen Situation (Bewerbungskriterien) ist die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens mit Einkommensnachweisen erforderlich. Unrichtige Angaben führen zu einem Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsformulare liegen im Erdgeschoss des Rathauses aus bzw. können über die Homepage der Stadt (www.markdorf.de) abgerufen werden.  
 
Für die (vollständig ausgefüllten) Bewerbungsbogen mit Finanzierungsbestätigung gilt als Abgabeschluss der 06.04.2023 (12.00 Uhr). Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, können im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.
 
Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen Herr Wiggenhauser und Frau Poneß von der städtischen Finanzverwaltung (Telefon: 500-253 und -288, Fax: 500-305, Mail: j.wiggenhauser(@)rathaus-markdorf.de und s.poness(@)rathaus-markdorf.de ) sowie bei Themen rund um den Bebauungsplan das Stadtbauamt (Mail: stadtbauamt(@)rathaus-markdorf.de) gerne zur Verfügung. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden wird um vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins per Telefon oder Mail ausdrücklich gebeten.gerne zur Verfügung. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden wird um vorherige Vereinbarung eines Besprechungstermins per Telefon oder Mail ausdrücklich gebeten.

Ausschreibungstext.pdf
Bewerbungsbogen mit DS-GVO.pdf
Entwurf Kaufvertrag Torkelhalden.pdf
Exposé Torkelhalden.pdf
Richtlinien Bauplatzvergabe mit Präambel.pdf
01 BP Torkelhalden Rechtsplan.pdf
02 BP Torkelhalden Textteil.pdf
03-BP Torkelhalden Artenschutz Gutachten.pdf
04-BP Torkelhalden Geländeschnitte A-B.pdf
05-BP Torkelhalden Geländeschnitte C-E.pdf
06_BP Torkelhalden Baugrundgutachten HPC mit Entsorgungskonzept v 06-12-2018.pdf
07-BP Torkelhalden erg Hinweise zum Baugrundgutachten - Fa HPC v. 04-05-2020.pdf