Allgemeine Information zur Grundsteuerreform
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!
Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden zum 01.07.2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstückseigentümer*innen von den Finanzbehörden voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide.
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de
Verfahren 2022
Was | Wer | Wie | Wann |
Neue Bodenrichtwerte (Stand 01.01.22) zur Verfügung stellen | Gutachterausschuss der Stadt Markdorf | Über das Onlineportal BORIS-BW | Ab 01.07.2022 |
Feststellungserklärung an das Finanzamt melden | Eigentümer | Online über ELSTER - nur in Ausnahmefällen per Papier möglich | Ab 01.07.2022 - Oktober 2022 |
Berechnung neuer Einheitswert und Mess-betrag | Finanzämter | Auf Grundlager der Feststellungserklärung des Eigentümers | Sobald die Daten vorliegen |
Anpassung der Hebesätze | Steuerverwaltung der Kommune | Gemeinderatsbeschluss | Voraussichtlich ab 2024 |
Neue Grundsteuer-berechnung | Steuerverwaltung der Kommune | Grundsteuerbescheid | Ab 2025 |
GIS Bürgerportal
Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Stadt Markdorf.
Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z.B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht). Sie finden hier auch die Grundstücksgröße sowie die Flurstücksnummer.
Ab 1.7.2022 finden Sie hier auch die neuen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform.