Öffentliche Bekanntmachungen

Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger

Am 09. Juni 2024 finden parallel zu den Kommunalwahlen die Europawahlen statt.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf nur einmal wählen.
 
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann per Post an die Stadt Markdorf, Wahlamt, Rathausplatz 1, 88677 Markdorf gesendet werden.
 
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei Ihrer Gemeinde.