Unterbringung
Wie werden Asylsuchende untergebracht?
In Baden-Württemberg gilt ein dreistufiges Unterbringungssystem für Asylsuchende. Zunächst erfolgt die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) des Landes. Danach werden die Personen den Land- oder Stadtkreisen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Anschließend erfolgt die Anschlussunterbringung in den Gemeinden.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen geregelt (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG).
Als Anschlussunterkunft werden in Markdorf stadteigene Wohnungen und angemietete Privatwohnungen genutzt.
Sie können Wohnraum vermieten?
Vermieter, die Wohnraum für Asylsuchende bereitstellen möchten, können sich direkt an die Stadtverwaltung Markdorf wenden und sich dort beraten lassen.
Alternativ kann das Wohnungsangebotsformular heruntergeladen, ausgefüllt und an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: integrationsbeauftragter(@)markdorf.de
Sie leben in einer Anschlussunterbringung und suchen eine Wohnung?
Wenn Sie in einer Anschlussunterbringung leben und eine Wohnung suchen, können Sie geeignete Angebote über verschiedene Plattformen und Zeitungen finden:
Diese Portale bieten Angebote für Wohnungen, Zimmer und Wohngemeinschaften.