Informationen zum Coronavirus
Verhalten im Verdachtsfall
- Mein Selbsttest ist positiv: Sie haben einen sogenannten Selbsttest (ohne Beaufsichtigung geschulter Personen) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Merkblatt Sozialministerium: Was muss ich jetzt tun?
- Mein Schnelltest ist positiv: Sie haben sich einer Testung von geschulten Dritten auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Merkblatt Sozialministerium: Was muss ich jetzt tun?
- Mein PCR-Test ist positiv: Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR-Test (auch PoC-PCR-Tests) unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Merkblatt Sozialministerium: Was muss ich jetzt tun?
Weitere Informationen: Fragen und Antworten zu Corona-Testungen sowie Corona-Teststellen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Absonderungsbescheinigung beantragen
Antrag auf Ausstellung nach § 7 Abs. 1 Corona-Verordnung Absonderung
Wenn Sie auf eine Corona-Infektion positiv getestet worden sind oder engen Kontakt hatten zu einer infizierten Person, dann können Sie eine Absonderungsbescheinigung nach § 7 Abs. 1 Corona-Verordnung anfordern. Diese Bescheinigung bestätigt Ihnen die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum.
Eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer benötigen Sie nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Absonderung nicht arbeiten können. Die Bescheinigung kann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Absonderungsbescheinigung kann nicht dafür eingesetzt werden, die Dauer und das Ende Ihrer Absonderung für andere Zwecke zu bestätigen.
Sofern Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, darf für diesen Zeitraum keine Absonderungsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit entfällt der Anspruch auf Entschädigung für diesen Zeitraum. Es greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Künftig reicht ein PCR-oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Der Arbeitgeber kann in einem Entschädigungsverfahren den Testnachweis verwenden, eine behördliche Absonderungsbescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Wenn man dennoch zur Vorlage beim Arbeitgeber eine Bescheinigung benötigt, bitten wir dies uns per E-Mail mitzuteilen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Beantragen Sie die Absonderungsbescheinigung frühestens zum Ende Ihrer Quarantäne.
Vorher gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Der Antrag gilt für eine Person.
Für jede weitere Person muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
- Antrag bei „Freitestung“ ist nur mit negativem Testergebnis möglich. Wird das negative Testergebnis nicht beigefügt, wird Ihre Freitestung nicht berücksichtigt. Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem negativen Testergebnis Ihre persönlichen Daten angegeben sind.
Absonderungsbescheinigung für Haushaltsangehörige / enge Kontaktpersonen
Absonderungsbescheinigung für positiv getestete Personen
Zuständigkeit
Stadt Markdorf
Ordnungsamt
Frau Dagmar Cirella
Tel.: 07544 500-243 (Mo-Fr 8-12 Uhr)
E-Mail: d.cirella(@)rathaus-markdorf.de
Infektionsschutzkonzept der Stadt Markdorf
Infektionsschutzkonzept der Stadt Markdorf
gültig für
- Stadthalle Markdorf
- Bürgerhaus Ittendorf
- Mehrzweckhalle Leimbach